Sie haben als Selbstzahler:in die Möglichkeit die Kosten für Ihre Therapie zu übernehmen. Das hat den Vorteil, dass sie schneller eine Therapie starten können, sowie flexibel die Dauer und Häufigkeit der Sitzungen bestimmen können. Bei einer privaten Übernahme der Kosten werden Ihre Daten selbstverständlich nicht an Ihre Krankenkasse weitergegeben.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenverordnung für Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP); aktuell berechne ich für Selbstzahler:innen 126,80 € (50 Minuten + 10 Minuten Dokumentation; 2,9 facher Satz). Die Kosten für Psychotherapie sind unter Umständen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Wenn Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten in der Regel von ihrer Krankenkasse übernommen. Ich empfehle vorab mit Ihrer Kasse Kontakt aufzunehmen um sich über die individuellen Vertragskonditionen - die Höhe der Kostenübernahme - zu informieren. Für das Honorar orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Diese ist ähnlich aufgebaut wie der sogenannte einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Damit ist gewährleistet, dass die Kosten einer Therapie im Kostenerstattungsverfahren vergleichbar sind mit den Kosten einer Therapie in Praxen mit Kassensitz. Ich rechne dabei gemäß der gesetzlich geregelten Gebührenordnung (GOP) für Privatpraxen unter Verwendung aller relevanten Abrechnungsziffern mit 2,3 – 3,5 fachem Satz ab, sowohl für die Probatorik als auch für eine anschließende Behandlung nach Richtlinie.
In meiner Privatpraxis besteht aktuell nicht die Möglichkeit direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, eine Ausnahme sind Versicherte bei der BKK VBU / MKK.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und bei niedergelassenen Kolleg:innen (mit Kassensitz) keinen Therapieplatz in absehbarer Zeit angeboten bekommen, können Sie über das Kostenerstattungsverfahren therapeutische Angebote in meiner Privatpraxis in Anspruch nehmen. Sie sollten sich aber vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen zur Kostenübernahme informieren.
Ein Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse hat erst dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie eine sogenannte Sprechstunde wahrgenommen haben, die Sie über die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 116 117) vermittelt bekommen. Hier erhalten Sie dann ein Formular (PTV11) mit einer ersten Verdachtsdiagnose und weiteren Empfehlungen für die Therapie (Systemische Therapie). Diese Sprechstunde muss in einer Kassenpraxis stattfinden. Es ist außerdem oft hilfreich für den Antrag auf Kostenerstattung zu protokollieren, wie viele Therapeut:innen man kontaktiert hat. Ab ca. fünf Absagen (besser acht) lässt sich von einer Unzumutbarkeit sprechen.
Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren und den damit verbundenen Fragen, finden Sie beispielsweise hier.
Bitte beachten Sie, dass es hier oft zu einer Wartezeit (ca. 5-8 Wochen) kommen kann, die zwischen Beantragung und Bewilligung der Therapie liegt.
Für eine 50-minütige Sitzung im Mehrpersonensetting berechne ich 135 €. In einigen Fällen lohnt es sich als Paar oder Familie gemeinsam eine längere Sitzung zu planen, sodass ich auch 90-minütige Sitzungen anbiete, die ich mit 180€ berechne.
In einem Erstgespräch nehme ich mir Zeit die Konditionen individuell mit Ihnen zu besprechen.
Die Konditionen entnehmen Sie bitte den individuellen Gruppenangeboten.
Schreiben Sie mich bitte an, ich bespreche mit Ihnen die Konditionen und den Umfang von möglichen Einzel- oder Teamsupervisionen.
Psychologin M. Sc.
Psychologische Psychotherapeutin
Praxis für Systemische Therapie
Finowstraße 10
10247 Berlin